Diebstahl, Betrug, Urkundenfälschung, falsche Anschuldigung, Nötigung (evtl. Sachentziehung, Abhören und Aufnehmen fremder Gespräche, Missbrauch einer Fernmeldeanlage und Drohung), Missbrauch einer Fernmeldeanlage und SVG (EGV-SZ 2018 A 4.4 | Strafgesetzbuch
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Urteil vom 19. Juni 2018STK 2017 66MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsident Dr. Reto Heizmann,Kantonsrichter lic. iur. Walter Züger, Reto Fedrizzi,Bettina Krienbühl und Dr. Stephan Zurfluh,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.In SachenA.________,Beschuldigter, Berufungsführer und Anschlussberufungsgegner,amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________,gegen1.Kantonale Staatsanwaltschaft,Postfach 75, SSB, 8836 Bennau,Anklagebehörde, Berufungsgegnerin und Anschlussberufungsführerin,vertreten durch Staatsanwältin C.________,2.D.________,3.E.________ AG,4.F.________,5.G.________,2.-5.: Privatklägerinnen und Berufungsgegnerinnen,betreffendDiebstahl, Betrug, Urkundenfälschung, falsche Anschuldigung, Nötigung (evtl. Sachentziehung, Abhören und Aufnehmen fremder Gespräche, Missbrauch einer Fernmeldeanlage und Drohung), Missbrauch einer Fernmeldeanlage und SVG(Berufung und Anschlussberufung gegen das Urteil des kantonalen Strafgerichts vom 6. Juli 2017, SGO 2017 7);-hat die Strafkammer,nachdem sich ergeben:A.Mit Urteil vom 6. Juli 2017 erkannte das kantonale Strafgericht in der Anklagesache der kantonalen Staatsanwaltschaft vom 30. März 2017 gegen den Beschuldigten (kursiv: Gegenstand des Berufungsverfahrens, vgl. unten lit. B sowie E. 1):1.A.________ wird schuldig gesprochena)der falschen Anschuldigung im Sinne von
Mitwirkend
Kantonsgerichtsvizepräsident Dr. Reto Heizmann,Kantonsrichter lic. iur. Walter Züger, Reto Fedrizzi,Bettina Krienbühl und Dr. Stephan Zurfluh,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.
In Sachen
A.________,Beschuldigter, Berufungsführer und Anschlussberufungsgegner,amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________,gegen1.Kantonale Staatsanwaltschaft,Postfach 75, SSB, 8836 Bennau,Anklagebehörde, Berufungsgegnerin und Anschlussberufungsführerin,vertreten durch Staatsanwältin C.________,2.D.________,3.E.________ AG,4.F.________,5.G.________,2.-5.: Privatklägerinnen und Berufungsgegnerinnen,
betreffend
Diebstahl, Betrug, Urkundenfälschung, falsche Anschuldigung, Nötigung (evtl. Sachentziehung, Abhören und Aufnehmen fremder Gespräche, Missbrauch einer Fernmeldeanlage und Drohung), Missbrauch einer Fernmeldeanlage und SVG